Karawane Tanz- und Kulturgemeinschaft e.V.
Hygiene- und Schutzkonzept zur Durchführung der Veranstaltung am 04.12.2021 (und den Proben)

An der Halle in Ostfildern Stand: 16. November 2021
1.
Präambel
Grundlage dieses Hygiene- und Schutzkonzepts ist die aktuelle Fassung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO). Aktuell gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Das Hygienekonzept ist bis auf weiteres gültig.

Bei der Veranstaltung ist eine Corona-Ansprechpartnerin zur Überwachung der Hygienemaßnahmen anwesend. Teilnehmende, die sich wiederholt nicht an die Maßnahmen halten, werden von der Corona-Ansprechpartnerin angesprochen und ggf. von der Veranstaltung ausgeschlossen.
2.
Verarbeitung von Kontaktdaten
Von Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen, werden gemäß § 8 Absatz 1 CoronaVO folgende Kontakt- und Aufenthaltsdaten verarbeitet: - Vorname, - Nachname, - Anschrift, - Bezeichnung der Veranstaltung,
- Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, - Telefonnummer. Zur Dokumentation der Kontaktdaten wird ein Formular verwendet.

Die erforderlichen Kontakt- und Aufenthaltsdaten werden von an einer Veranstaltung Teilnehmenden nur erhoben, soweit diese nicht bereits bekannt sind. Die Kontakt- und Aufenthaltsdaten werden ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16 und 25 des Infektionsschutzgesetzes erhoben und gespeichert sowie vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin gelöscht. Der Einsatz der Luca App und der Corona-App zur Registrierung wird unterstützt.
3.
Impf- oder Genesenennachweis
Für eine Teilnahme ist ein Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Bitte halten Sie für eine möglichst zeitsparende Prüfung am Einlass einen amtlichen Lichtbildausweis sowie den jeweiligen Nachweis bereit.
4.
Betretungsverbot
Ein Betretungsverbot besteht für Personen,
- die Erkältungssymptome oder Anzeichen einer Atemwegserkrankung aufweisen (wie Husten, Halsschmerzen,
Fieber oder Atemnot sowie Geruchsund Geschmacksstörungen),

- die eine erforderliche Erhebung ihrer Kontaktdaten ganz oder teilweise verweigern,

- die keine medizinische Maske tragen, obwohl dies nach Nummer 5 geboten ist, oder

- die keinen geeigneten Impf- oder Genesenennachweis erbringen, die Kenntnis von einem eigenen Kontakt zu
Corona-Infizierten haben, wenn seit diesem Kontakt weniger als 14 Tage vergangen sind und nach Maßgabe
der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts wegen dieses Kontakts als enge Kontaktpersonen einzustufen sind,
- die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Virus SARS-Cov-2 unterliegen oder

- die sich nach der Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2
infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen nach einem
positiven Schnelloder Selbsttest auf dieses Virus einem PCR-Test zu unterziehen haben.
5.
Mund-Nasen-Schutz (medizinische Maske)
Beim Aufenthalt im Veranstaltungsgebäude ist grundsätzlich (auch am Platz) eine medizinische Maske
im Sinne der Corona-Verordnung (künftig: Maske) als Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ausnahmen von der Maskenpflicht:
- Die Ausnahme von der Maskenpflicht gilt insbesondere für mitwirkende Künstler*innen auf der Bühne
- Während der Getränke- und Nahrungsaufnahme besteht keine Maskenpflicht. Es ist jedoch der Mindestabstand
einzuhalten, soweit dies möglich ist.

Grundsätzlich finden die in der aktuellen Corona-Verordnung aufgeführten Ausnahmen von der Maskenpflicht Anwendung.
6.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen

Zur Handdesinfektion steht im Eingangsbereich ein Desinfektionsspender, der vor Betreten der Veranstaltungs-räume zu benutzen ist. Die Nies- und Hust-Etikette ist einzuhalten (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch). Von Umarmungen und Händeschütteln ist abzusehen.

Es stehen ausreichend Toiletten- und Waschgelegenheiten, Hygienespender und Einmalhandtücher zur Verfügung.

Flächen, die häufig berührt werden, werden regelmäßig desinfiziert. Dies gilt insbesondere für Türgriffe und Oberflächen.

Personenströme werden mittels Hinweisschildern geregelt (insbesondere Hinweise für Laufwege zu Ein- und Ausgang sowie sanitäre Einrichtungen).

Eine regelmäßige und ausreichende Lüftung des Theatersaales und des kleinen Saales ist durch die Lüftungsanlage gewährleistet. Die Umkleideräume werden durch regelmäßiges Öffnen der Fenster durchgelüftet.

Warteschlangen innerhalb des Gebäudes werden minimiert, indem der Einlass in den Theatersaal zur Veranstaltung ab 18 Uhr beginnt.

Bitte halten Sie vor Ort zu allen Gästen, die außerhalb Ihres eigenen Haushalts leben, in allen Situationen genügend Abstand (mindestens 1,50 Meter). Gehen Sie im Sitzbereich der Zuschauersäle möglichst mit dem Gesicht zur Bühne an sitzenden Personen vorbei. Die Pausen können Sie gern auf Ihren Sitzplätzen verbringen. Bitte beachten Sie die Abstandsregeln bitte auch in den Pausen und zum Ende der Veranstaltung. Verlassen Sie Ihren Sitzplatz in Ruhe und nacheinander, überholen Sie andere Gäste nicht und achten Sie insbesondere in den Foyers und Gängen jederzeit auf ausreichend Abstand.

Leinfelden-Stetten, den 16. November 2021